Der vergessene aktive Schallschutz
Fluglärm über Nauheim und Königstädten


Zahnlose Fluglärmkommission?


Nach § 32b Luftverkehrsgesetz werden Fluglärmkommissionen als Beratungsgremien vor Ort mit zuständigen Behörden rund um Deutsche Flughäfen angehört, Bürgermeister vertreten kommunale Interessen. Das Bundesumweltamt und die Deutsche Flugsicherung ordnen Empfehlungen der Fluglärmkommission in ihren Planungsprozessen als Bürgerbeteiligung ein.

Seit Juli 2023 plant das Hessische Wirtschaftsministerium einen neuen Lärmschutzbereich, unter anderem mit obligatorischer Beteiligung von Bundesumweltamt, Deutscher Flugsicherung sowie der Fluglärmkommission.

Von den im Sommer begonnenen Projektarbeiten wurden der Frankfurter Fluglärmkommission aber noch keine Flugverfahrensvarianten vorgestellt, weder in der FLK-Sitzung vom Oktober noch im Dezember 2023.

Dabei ist in einem neuen Lärmschutzbereich signifikante Lärmentlastung im Abflugbereich zu erwarten: Anstelle von prognostizierten 701.000 Flugbewegungen für den aktuell gültigen Lärmschutzbereich hat sich der Verkehr am Frankfurter Flughafen auf ein Niveau von vor 23 Jahren eingependelt, das heißt auf ca. 435.000 Flugbewegungen.

Darüber hinaus ist in nachvollziehbarer Weise bei einer aktuellen Prognose sogar von degressiven Flugbewegungszahlen in Frankfurt auszugehen, als Folge von: 1.) Nutzung größerer Luftfahrzeugen auf Langstrecken, sowie 2.) zu erwartender Nutzungseinschränkung des klimaschädlichsten Verkehrsmittels – des Luftfahrzeuges – auf Kurzstrecken.

Hinsichtlich neuer lärmgeminderter Flugverfahrensvarianten ist das aktuelle Einbinden der Fluglärmkommission als Beratungsgremium wichtiger denn je. Diesbezüglich dürfen  Blicke nach Wiesbaden gerichtet werden zum Verantwortung tragenden Wirtschaftsminister.